Maschinenrichtlinie

1998 beschloss das Europäische Parlament einige Richtlinien zur Angleichung von Verwaltungs- und Rechtsvorschriften im Bereich des Maschinenbau – die Maschinenrichtlinie.
Sie regeln im europäischen Wirtschaftsraum die Bestimmungen, die eine Maschine erfüllen muss, ehe sie zum Vertrieb freigegeben wird. Einfach formuliert schützen die Richtlinien sowohl die in der Produktion arbeitenden Menschen, als auch den Verbraucher, da sie für Sicherheit bei der Verarbeitung und im Endeffekt auch für die Sicherheit des Kunden, also ein sicheres Gerät, sorgen.
Da die Maschinenrichtlinie eben nur eine Richtlinie auf Grundlage des EG-Vertrags ist, musste der Staat erst für ein entsprechendes nationales Gesetz sorgen. In Deutschland geschah dies mit dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
2006 wurde die Maschinenrichtlinie überarbeitet. Die neue Fassung ist seit dem 29. Dezember 2009 gültig. Es gibt keine Übergangsfrist, alle Maschinen, die seit dem auf den europäischen Markt gebracht werden, müssen also auch die neuen Richtlinien erfüllen.
Im Internet finden sich einige Seiten, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, die neue Maschinenrichtlinie zu erläutern und Unternehmen bei der Einhaltung dieser zu unterstützen.